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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der EnergieDirect GmbH & Co. KG zum Herunterladen

I. Allgemeines und Geltungsbereich

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, die Lieferungen der Fa. EnergieDirect GmbH & Co. KG an Kunden zum Gegenstand haben.

 2. Gegenüber Unternehmern gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen eines Unternehmers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich in Textform ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Unternehmers die Lieferung an den Unternehmer vorbehaltlos ausführen.

 3. Wir sind das unter der Firma EnergieDirect GmbH & Co. KG, eingetragen beim Amtsgericht München unter HRA 49544, betriebene Unternehmen.

 4. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des jeweiligen Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Kunde ist jeder Verbraucher oder Unternehmer.

 II. Vertragsabschluss

 1. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als rechtsverbindlich abgegeben werden.

 2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Wa-re erwerben zu wollen.

 3. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann telefonisch, in Textform oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

 4. Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Wir werden den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung dem Kunden unverzüglich erstatten. Ist der Kunde Verbraucher, sind wir nur dann berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages unsererseits den Liefergegenstand oh-ne ein Verschulden auf unserer Seite nicht erhalten haben und, wenn wir zu-rücktreten wollen, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben.

 5. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

 6. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vor-liegenden AGB per E-Mail zugesandt.

 III. Vergütung

 1. Dem vereinbarten Kaufpreis liegt die jeweilige Bestellmenge zugrunde. Die Feststellung der für die Berechnung maßgebenden Mengen erfolgt mit Hilfe von geeichten Messvorrichtungen. Bei Abholung durch den Kunden ist für die Mengenfeststellung das beim Ausgangslager oder der Raffinerie durch Ver-wiegen oder Vermessen ermittelte Maß bindend und Grundlage der Berech-nung.

 2. Gegenüber Verbrauchern ist im Kaufpreis die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Die Kosten der Versendung bzw. Anlieferung sind im Kaufpreis enthalten.

 3. Kosten für Rücklastschriften gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort zur Zahlung fällig.

 4. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Kunde auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 5. Ist der Kunde Unternehmer, so sind die Abtretung der Rechte oder die Übertragung der Verpflichtungen des Kunden aus dem Kaufvertrag ohne unsere Zustimmung in Textform nicht zulässig. § 354a HGB bleibt jedoch unberührt.

 IV. Eigentumsvorbehalt

 1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Das gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen an Unternehmer, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Das gilt bei Lieferungen an Unternehmer auch dann, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und infolge eines Saldoanerkenntnisses an die Stelle der Einzelforderungen der Anspruch auf den Saldo tritt (Kontokorrentvorbehalt). Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Unternehmer sich vertragswidrig verhält.

 2. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

 3. Der Kunde, der Unternehmer ist, ist zur Weiterveräußerung der Vorbehalts-ware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Unternehmer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Unternehmer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, so-lange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

 4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen ge-gen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Der Kunde, der Unternehmer ist, hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z. B. Feuer, Diebstahl und Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern. 

5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. 

V. Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei Bestellung von Heizöl 

Beim Kauf von Heizöl besteht das gesetzliche Widerrufsrecht für Kunden, die Verbraucher sind, nicht, weil auf Verträge über die Lieferung von Heiz-öl der Ausschlussgrund des § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anwendbar ist. Verbraucher können ihre auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung also nicht widerrufen. 

VI. Leistungsumfang, Leistungszeit

 1. Soweit kein ausdrücklich als verbindlich bezeichneter Liefertermin verein-bart wurde, sind unsere Liefertermine oder Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.

 2. Ereignisse aller Art, höhere Gewalt und sonstige außergewöhnliche Umstände, die von der uns nicht zu vertreten sind (Arbeitskämpfe, Verkehrsstörung, usw.) befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen, und wenn sie zur Unmöglichkeit der Leistung führen, überhaupt von der Liefer- und Leistungspflicht. Das gilt auch für den Fall, dass solche Umstände bei Vorlieferanten eintreten. 

3. Wir sind im Rahmen des Zumutbaren zu Teilleistungen berechtigt. Abweichungen der tatsächlichen Liefermenge gegenüber der bestellten Menge von bis zu 8% gelten als vollständige Vertragserfüllung. VII. Lieferung und Gefahrübergang 1. Lieferungen im Straßentankwagen werden von uns nur ausgeführt, wenn genügend befestigte Zufahrtswege, ausreichende Aufnahmebehälter und technisch einwandfreie, den Sicherheitsvorschriften entsprechende Abfüll-vorrichtungen vorhanden sind. Wir oder von uns beauftragte Dritte sind im Rahmen einer Heizöllieferung nicht verpflichtet, Tanks, Anschlüsse und Befüllleitungen vor dem Betanken einer Funktionsprüfung zu unterziehen. Es hat jedoch eine Sichtprüfung zu erfolgen. Auf kurzfristig erschwerte Auslieferbedingungen hat der Kunde rechtzeitig hinzuweisen. 

2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der bestellten Ware geht mit der Übergabe an den Kunden auf diesen über. Das gilt auch dann, wenn Teilleistungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Lieferung, übernommen haben. Ist der Kunde Unter-nehmer, erfolgt die Lieferung bestellter Waren auf Gefahr des Unternehmers. Der Gefahrübergang auf den Unternehmer erfolgt im Falle der Lieferung mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Lieferung bestimmten Person oder Anstalt. Dies gilt auch dann, wenn Teilleistungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Lieferung, übernommen haben. 

3. Betreiber von Ölheizungsanlagen haben vor Beginn des Betankungsvor-gangs die Heizungsanlage abzuschalten. 

VIII. Gewährleistung 

1. Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach seiner Wahl berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. Ist der Kunde ein Unternehmer, steht das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung uns zu.

 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns offensichtliche Sach- und Rechtsmängel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen; es genügt die Absendung der Anzeige innerhalb der Frist. Die Mängel sind dabei so detailliert wie dem Kunden möglich zu beschreiben.

 3. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte eines Unternehmers ist, dass der Unternehmer alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllt.

 4. Mängelansprüche des Unternehmers verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns an einen Unternehmer gelieferten Ware. Für Schadenersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. 

IX. Haftung 

1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 

2. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte. 

3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; das gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 

4. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als vorstehend vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. 

5. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von uns. 

6. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 X. Rechtswahl, Gerichtsstand und Unwirksamkeit einer Bestimmung 

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. 

2. Gerichtsstand ist je nach sachlicher Zuständigkeit das Amtsgericht München oder das Landgericht München I, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Es steht uns jedoch frei, den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 

3. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen oder eine sonstige Vereinbarung innerhalb des Vertragsverhältnisses ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrages nicht. In diesem Falle werden die Parteien ei-ne Bestimmung vereinbaren, die inhaltlich und ihrem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 

XI. Verbraucherschlichtung Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, https://www.verbraucher-schlichter.de, teil.


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