FAQs zu Nachhaltigkeit & Klimaneutralität
Wir haben für Sie alle wesentlichen Fakten und Fragen rund um Klimaneutralität, Ölheizungen und deren Verbote in Deutschland sowie Nachhaltigkeit kurz auf den Punkt zusammengefasst. Sollten Sie eine weitere Frage haben, rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Über Klimaneutralität
|
Was ist Klimaneutralität? |
Aktivitäten sind klimaneutral, wenn sie das Klima nicht belasten, also keine Treibhausgase verursachen. Werden klimaschädliche Treibhausgase an einer anderen Stelle eingespart, spricht man von klimaneutral. Für das Klima spielt es keine Rolle, wo die Treibhausgase in die Atmosphäre gelangen oder wo sie reduziert werden - wichtig ist, dass die weltweiten Emissionen in Summe abnehmen. |
Was können Sie zum Klimaschutz beitragen? |
Jeder kann seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten und gemeinsam können so die Klimaziele erreicht werden. Freiwillige Klimaneutralität ist nicht immer realisierbar. Denn Veranstaltungen oder Produkte können nicht immer emissionsfrei produziert bzw. genutzt werden. Bei diesen unvermeidbaren CO2-Emissionen greift die Idee der Klimaneutralität als Klimaschutzmaßnahme. Mit dem Kauf von klimaneutral gestelltem Heizöl leisten auch Sie einen Beitrag dazu. |
Wie funktioniert die CO2-Kompensation? |
CO2-Emissionen können nicht gänzlich verhindert werden, jedoch können die verursachten Emissionen an anderer Stelle reduziert werden. Privatpersonen und Unternehmen gleichen ihre CO2-Emissionen aus, indem in erneuerbare Energien und energieeffiziente Technologien investiert wird. Für das Klima spielt es keine Rolle wo Treibhausgase in die Atmosphäre gelangen oder wo sie reduziert werden. Die weltweiten Emissionen müssen in Summe reduziert werden!
|
Über Ölheizungen
Was bedeutet das Klimaschutzprogramm für meine Ölheizung? |
Das Bundeskabinett hat im Rahmen des Klimaschutzprogramms das Gebäudeenergiegesetz mit Vorschriften für den zukünftigen Betrieb und die Modernisierung von Heizungen verabschiedet. Dieser Gesetzentwurf durchläuft derzeit das Gesetzgebungsverfahren. Hier ist die Zustimmung des Bundestags notwendig. Es ist denkbar, dass im Laufe der Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen an einzelnen Inhalten vorgenommen werden.
|
Dürfen Ölheizungen weiterhin betrieben werden? |
Ja, bestehende Ölheizungen mit Niedertermperatur- und Brennwerttechnik können weiter betrieben werden - auch über das Jahr 2026 hinaus. Was muss ich jetzt machen?
|
Darf ich künftig noch eine neue Ölheizung einbauen? |
Ja, das dürfen Sie! Bis Ende 2025 können Sie Ihren alten Ölkessel einfach gegen ein neues Öl-Brennwertgerät austauschen. Eine Modernisierung der Ölheizung lohnt sich weiterhin, da der Heizölbedarf mit hocheffizienter Ölheiztechnik deutlich reduziert werden kann. Ab 2026 sollen Ölheizungen nur noch eingebaut werden dürfen, wenn sie erneuerbare Energien mit einbinden. (zB.: Solarthermie- oder Photovoltaikanlage) Der Einbau einer Ölheizung allein soll auch erlaubt sein, wenn kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist und keine erneuerbaren Energien anteilig eingebunden werden können. Hat jemand bereits seine Ölheizung mit einer solarthermischen Anlage kombiniert, so soll er jederzeit einen Kesseltausch durchführen können, da das Gebäude bereits anteilig mit erneuerbaren Energien versorgt wird. Hinweis für Baden-Württemberg: Der Einbau einer Öl-Brennwertheizung ist in jedem Fall bis Ende 2025 als auch nach jetzigem Stand darüber hinaus natürlich möglich. Da in Baden-Württemberg bereits heute die Vorgaben des erneuerbaren Wärme-Gesetzes (EWärmeG) zu beachten sind, müssen zur Erfüllung schon jetzt bei einer Modernisierung mindestens 15 Prozent erneuerbare Energien eingesetzt werden, z.B. durch ein 10-prozentiges Bio-Heizöl und einem (unverbindlichen) Sanierungsfahrplan. Ab 2026 dürfte voraussichtlich eine Hybrid-Lösung auch für die Ölheizung in Baden-Württemberg weiter möglich sein. Das bedeutet zum Beispiel: Öl-Brennwerttechnik + Solarthermie oder Photovoltaik. Die Einzelheiten hierzu stehen aber noch nicht fest.
|
Bekomme ich noch Fördermittel für eine neue Öl-Brennwertheizung? |
Für den Einbau neuer Öl-Hybridanlagen gibt es weiterhin staatliche Fördergelder. Finanziell unterstützt wird der Einbau der erneuerbaren Komponenten, wie zum Beispiel eine Solarkollektoranlage, mit 30% der Investitionskosten. Dabei sind die entsprechenden Förderbedingungen zu beachten. Nichtstaatliche Förderaktionen, zum Beispiel von Heizgerätehersteller, sind davon nicht betroffen. |
Ich will jetzt meine Ölheizung modernisieren: Was ist mit der Einbindung Erneuerbarer? |
Die Einbindung erneuerbarer Energien hilft grundsätzlich, die CO2-Emmissionen Ihres Hauses weiter zu verringern und ist daher eine sinnvolle Maßnahme. Dies ist auch vor dem Hintergrund der 2021 geplanten CO2-Bepreisung auf alle fossilen Energieträger sinnvoll. Sie können diese Einbindung aber auch unabhängig von der Heizungsmodernisierung, in einem zweiten Schritt, vornehmen. Dazu berät Sie der SHK-Fachbetrieb Ihres Vertrauens oder Ihr zuständiger Bezirksschornsteinfeger. |
Quelle www.zukunftsheizen.de / Stand 7.1.2020