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Klimaschutzprogramm der Bundesregierung

Als Besitzer einer Ölheizung ist es gut zu wissen, was das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung für Sie bedeutet. Wir haben die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst.

 

Was bedeutet das Klimaschutzprogramm für Ihre Ölheizung?

Die am 20. September vom Klimakabinett beschlossenen Eckpunkte für ein Klimaschutzprogramm sind noch keine verbindlichen Regelungen. Viele der Maßnahmenvorschläge müssen noch in ein Gesetzgebungsverfahren. Die Zustimmung des Bundestags und zum Teil des Bundesrats ist noch notwendig. Somit sind weiterhin Änderungen im Laufe des Gesetzgebungsverfahren an den einzelnen Inhalten denkbar.

Bis Ende 2025 können Sie als Hauseigentümer wie bisher bei der Heizungsmodernisierung ein Öl-Brennwertgerät einbauen. Ab 2026 sollen Ölheizungen nur noch im Rahmen von Hybridlösungen eingebaut werden dürfen, zum Beispiel als Kombination eines Brennwertgerätes mit einer Solaranlage.

 

Dürfen Ölheizungen weiterhin betrieben werden?

Bestehende Ölheizungen können weiter betrieben werden - auch über das Jahr 2026 hinaus. Haben Sie aktuell eine Heizungsmodernisierung mit Öl-Brennwerttechnik geplant, können Sie diese weiterhin umsetzen. Bis Ende des Jahres können Sie sich über die Aktion „Besser flüssig bleiben“
noch kostenlos die maximale staatliche Förderung sichern. Wichtig: Die Fördergelder müssen beantragt werden, bevor die Heizungsmodernisierung startet.

 

Darf ich künftig noch eine neue Ölheizung einbauen?

Ja, das dürfen Sie! Bis Ende 2025 können Sie Ihren alten Ölkessel einfach gegen ein neues Öl-Brennwertgerät austauschen. Eine Modernisierung der Ölheizung lohnt sich weiterhin, da der Heizölbedarf mit hocheffizienter Ölheiztechnik deutlich reduziert werden kann. Ab 2026 sollen Ölheizungen nur noch eingebaut werden dürfen, wenn sie erneuerbare Energien mit einbinden. (zB.: Solarthermie- oder Photovoltaikanlage)

 

Bekomme ich noch Fördermittel für eine neue Öl-Brennwertheizung?

Die staatliche Förderung des Einbau eines Öl-Brennwertgeräts läuft voraussichtlich noch bis zum Ende des Jahres 2019. Über die KfW-Bank sind Investitionskostenzuschüsse von bis zu 15 % möglich. Ab 2020 fällt diese staatliche Unterstützung für den Einbau reiner Brennwertheizungen voraussichtlich weg. Nichtstaatliche Förderaktionen, zum Beispiel von Heizgeräteherstellern, sind davon nicht betroffen.

 

Ich will jetzt meine Ölheizung modernisieren: Was ist mit der Einbindung Erneuerbarer?

Die Einbindung erneuerbarer Energien hilft grundsätzlich, die CO2-Emissionen Ihres Hauses weiter zu verringern und ist daher eine sinnvolle Maßnahme. Sie können diese Einbindung aber auch unabhängig von der Heizungsmodernisierung, in einem zweiten Schritt, vornehmen. Dazu berät Sie der SHK-Fachbetrieb Ihres Vertrauens. Ab 2026 wird die Einbindung erneuerbarer Energien voraussichtlich zur Pflicht, wenn Sie eine neue Ölheizung einbauen möchten.

 

Quelle: Institut für Wärme und Öltechnik

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